Key Takeaways
- Artikel 50 im Fokus: Wer Chatbots, KI-Content (Text, Bild, Video, Audio) oder KI im Kundenkontakt einsetzt, unterliegt strengen Kennzeichnungspflichten.
- Transparenz ist Pflicht: Nutzer müssen direkt beim Erstkontakt oder beim Konsum von synthetischen Inhalten wissen, dass KI im Spiel ist.
- Hohe Strafen: Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Die 4 zentralen Pflichten nach Artikel 50
Der EU AI Act nimmt Unternehmen bei der Nutzung von KI-Systemen direkt in die Pflicht. Artikel 50 unterscheidet vier Kernbereiche:
- Chatbots & Voicebots: Interagiert eine KI direkt mit Menschen, muss dies direkt zu Beginn offengelegt werden (z. B. “Hallo, ich bin der KI-Assistent von…”). Ein Hinweis in den AGB reicht nicht aus.
- Synthetischer Content (Bilder, Audio, Video): KI-generierte oder manipulierte Medien müssen maschinenlesbar gekennzeichnet sein (z. B. durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten).
- Deepfakes & KI-Texte: Inhalte, die reale Personen/Ereignisse vortäuschen oder die Öffentlichkeit informieren, müssen für den Nutzer klar und wahrnehmbar als KI-generiert markiert sein.
- Emotionserkennung: Wer KI zur Analyse von Emotionen oder biometrischen Kategorien einsetzt, muss Betroffene vorab informieren.